Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
Nach §4a Abs.1 der Hauptsatzung (eingefügt durch Änderung vom 22.02.21) wird ein beratender Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales gebildet.
Zu den Aufgaben zählen nach §4a der Hauptsatzung insbesondere die Vorberatung der Verhandlungen des Gemeinderates in
- Schulangelegenheiten
- Kindergartenangelegenheiten
- Soziale und kulturelle Angelegenheiten
Er besteht aus 5 Mitgliedern des Gemeinderates und dem Bürgermeister. Der Ausschuss ist personenidentisch mit dem Kindergartenkuratorium besetzt.