Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Das Angebot zur Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage http://www.fahrenbach.de sowie mit einem Mobilgerät über den QR-Code ist seit Donnerstag, 20.02. um 12 Uhr beendet, damit die Bearbeitung des Wahlscheinantrags und die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen an die Wähler gewährleistet ist.
Bis Freitag, 21.02. um 15 Uhr ist weiterhin ist die Beantragung durch persönliche Vorsprache oder formlos per E-Mail an gemeinde(@)fahrenbach.de möglich. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.
Bei plötzlicher Erkrankung ist auch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr noch Briefwahl möglich. Wenden sie sich in einem solchen Fall an die Wahlhelfer in den Wahllokalen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel. 06267 / 9205-0
E-Mail gemeinde(@)fahrenbach.de
Fax 06267 / 9205-27