Öffentliche Bekanntmachungen

Die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 06.11.2023 sieht in § 1 vor:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fahrenbach erfolgen, soweit im Einzelnen gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Bereitstellung im Internet unter www.fahrenbach.de. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Fahrenbach, Adolf-Weber-Str. 23, 74864 Fahrenbach, während der üblichen Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung werden sie als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch zugestellt.

(2) Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet.

Bis auf Weiteres erfolgen alle öffentlichen Bekanntmachungen weiterhin nachrichtlich im Amtsblatt. Für den Inhalt und den Termin der öffentlichen Bekanntmachung ist die Veröffentlichung hier auf der Homepage maßgeblich.