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![]() Home Nachrichten Bürgermeisteramt Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Wenn Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain dvvbw.de weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote (bzw. bei abweichender Versandadresse außerhalb der Gemeinde per Post) zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@fahrenbach.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bitte beachten Sie, dass Ihren Wahlschein / Ihre Briefwahlunterlagen bei einem Internet-Wahlscheinantrag ab dem 10.03.2021 möglicherweise nicht mehr so frühzeitig erhalten, dass auch eine Rücksendung des/der Wahlbriefe/s rechtzeitig erfolgen kann.
Später eingehende Wahlbriefe können bei der Ermittlung des Wahlergebnisses leider nicht berücksichtigt werden. ![]() ![]() |
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