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Das Land Baden-Württemberg hat die Coronaverordnung zum 2. November verschärft. Die neuen Regelungen sind selbstverständlich auch im Neckar-Odenwald-Kreis zu beachten. Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang auch seine Allgemeinverfügung angepasst. Regelungen, die durch die Coronaverordnung überholt wurden, werden aufgehoben.
Drei weitergehende, bereits bekannte Regelungen bleiben in Kraft:
Der genaue und damit entscheidende Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Website des Kreises www.neckar-odenwald-kreis.de abgerufen werden. Die Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die 7-Tage-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern bezogen auf den Neckar-Odenwald-Kreis an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Bei Fragen zu der Corona-Pandemie stehen geschulte Mitarbeiter des Landratsamts weiterhin unter den Telefonnummern 06261/84 3333 und 06281/5212-3333 zur Verfügung. Die Telefone sind unter der Woche von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Wochenende von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr besetzt.
Download:
Allgemeinverfügung des Landratsamts NOK infektionsschützende Maßnahmen vom 2_11_2020.pdf
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